Der Zweck der ersten und zweiten Stufe des Überspannungsschutzes besteht darin, den Wert der Reststoßspannung durch den Ableiter der ersten Stufe weiter auf 1500-2000 V zu begrenzen und eine Äquipotentialverbindung für LPZ1-LPZ2 zu implementieren. Der für den Schaltschrankausgang als Schutz der zweiten Ebene verwendete Stromableiter sollte der spannungsbegrenzende Stromableiter sein und seine Blitzstromkapazität sollte nicht weniger als 20 kA betragen.
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